Firma, Arbeit, Immobilie und Verkehr:
- Rechtsschutz im Firmenbereich: Für Ihre im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit.
- Rechtsschutz als Arbeitgeber: Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen – auch im Zusammenhang mit Aufhebungsvereinbarungen.
- Rechtsschutz für den Immobilienbereich: Als Eigentümer, Mieter oder Nutzungsberechtigter aller selbst genutzten Gewerbeeinheiten in Deutschland.
- Rechtsschutz im Verkehrsbereich: Bei Konflikten rund um Geschäftsfahrten und Firmenfahrzeuge hilft Ihnen dieser Baustein. Versichert sind alle
Motorfahrzeuge zu Lande, sofern sie auf Ihre Firma zugelassen, amtlich registriert oder mit Versicherungskennzeichen versehen sind. Geschützt sind Sie als Versicherungsnehmer
und die in der Firma beschäftigten Personen als Fahrer fremder Fahrzeuge in Ausübung ihrer betrieblichen Tätigkeit für das Unternehmen.
Hinweis: Wenn Sie ein sich im Betriebsvermögen befindliches Fahrzeug besitzen, dass auf Ihren Namen zugelassen ist und auch beruflich genutzt wird,
ist dieses über den bestehenden privaten Verkehrs-RS beitragsfrei mitversichert. Dabei gibt es keine Beschränkung auf Art und Typ des Fahrzeuges. Sofern es sich um eine Kapitalgesellschaft
handelt oder sich mehrere Fahrzeuge im Betriebsvermögen befinden, wird zusätzlich der Firmen-Verkehrs-RS benötigt.