Privat, Beruf, Wohnen, Verkehr:
- Rechtsschutz im privaten Bereich: Für die Risiken des täglichen Lebens einschließlich der Teilnahme am öffentlichen Verkehr als Fußgänger, Fahrgast, Radfahrer.
- Rechtsschutz im beruflichen Bereich: Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Arbeitnehmer sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen – auch im Zusammenhang mit Aufhebungsvereinbarungen – und außerdem als Arbeitgeber für geringfügige hauswirtschaftliche Beschäftigungs- und Pflegeverhältnisse.
- Rechtsschutz im Immobilienbereich: Als Eigentümer, Mieter oder Nutzungsberechtigter aller selbst bewohnten Wohneinheiten in Deutschland sowie einer im Ausland im Sinne des § 6 Absatz 1 gelegenen, selbst bewohnten Wohneinheit; diesen Wohneinheiten zuzurechnende Garagen oder Kfz-Abstellplätze sind eingeschlossen.
- Rechtsschutz im privaten Verkehrsbereich: Als Eigentümer oder Halter jedes bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf den versicherten Personenkreis zugelassenen, amtlich registrierten oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeugs zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhängers oder als Fahrer fremder Motorfahrzeuge.